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Der Wirkstoff ist als einer der wichtigsten Inhaltsstoffe der Hanf-Pflanze ein Betäubungsmittel und unterliegt den strengen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Danach dürfen wir als Anbieter nur in Fachkreisen der Industrie, des Handels und bei Ärzten sowie bei Apothekern für den Wirkstoff werben, nicht jedoch gegenüber der Öffentlichkeit. Bei Verstößen gegen dieses Werbeverbot würden wir uns strafbar machen.

Wenn Sie weitere Informationen über den Wirkstoff und seine therapeutischen Einsatzmöglichkeiten wünschen, wenden Sie sich am besten an Ihren behandelnden Arzt, der solche Informationen jederzeit bei uns erhalten kann, entweder telefonisch über die Nr. 09181/231-350 oder über den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil dieser Homepage. Wenn der therapeutische Einsatz bei Ihnen in Frage kommt, wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept den Wirkstoff verschreiben, der in der Apotheke dann speziell für Sie als Rezepturarzneimittel hergestellt wird.


 
 

Quelle: Bionorica Ethics

Stand: 22-09-2009



 
 

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